Der Cookie-Manager: „Consenter“
Zum ersten Mal wurde in Deutschland ein Dienst offiziell anerkannt, der automatisch über die Zustimmung oder Ablehnung von Cookies entscheidet. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht- Riemenschneider, bestätigte, dass der Browser Plugin „Consenter“ alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Der Cookie-Manager „Consenter“ soll es ermöglichen, Einwilligungen oder Ablehnungen zu Cookies über verschiedene Webseiten hinweg zentral zu verwalten. Die Veröffentlichung zur Nutzung durch die Allgemeinheit ist Ende November erfolgt.
Entwickelt wurde das Plugin von der Berliner Legal-Tech-Firma Law & Innovation Technology. Zum Team gehören Fachleute der Universität der Künste Berlin (UdK), des Einstein Centers sowie des Alexander-von Humboldt-Institutes für Internet und Gesellschaft (HIIG).
Was sind Cookie-Manager?
Ein Cookie-Manager – auch Cookie-Consent-Manager genannt- ermöglicht den Website-Betreibern die Einholung und Verwaltung der Einwilligungen der Nutzer zu der Verwendung von Cookies. Website-Besucher können so selbst entscheiden, welche Cookies sie zulassen möchten und welche nicht.
Die Ausgestaltung eingesetzter Cookie Banner wird in den Teilen 1 bis 6, unserer Reihe ,,Die Einwilligung- Cookie Consent Banner” näher beleuchtet.
Einwilligungsmüdigkeit als strukturelles Problem der Cookie-Praxis
Automatisierte Systeme zur Verwaltung von Cookies sind laut Specht-Riemenschneider (Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)) ein bedeutender Fortschritt hin zu mehr Transparenz, Benutzerfreundlichkeit und effektiven Datenschutz. Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der BfDI zeigt, dass die meisten Internetnutzer in Deutschland sich mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten wünschen. Cookie- Banner tragen jedoch kaum zu mehr Klarheit bei – im Gegenteil: Sie verwirren viele Nutzer und sorgen für wachsende Frustration. Diese sogenannte ,,Zustimmungsmüdigkeit” führt dazu, dass Einwilligungen oft unüberlegt erteilt werden. Automatische Lösungen zur Verwaltung von Einwilligungen könnten dieses Problem entgegenwirken und die Datenschutzpraxis deutlich verbessern.
Bedenken gegenüber Cookies
Die Anerkennung von Cookie-Managern durch die BfDI stützt sich auf die Einwilligungsverwaltungsordnung der Bundesregierung, die Anfang April in Kraft getreten ist. Diese sieht vor, dass Nutzer künftig nicht mehr jedes Mal erneut über Cookies entscheiden müssen. Stattdessen können sie ihre Präferenzen einmal festlegen und dauerhaft speichern.
Trotz der allgegenwärtigen Cookie-Banner wissen laut der Forsa-Umfrage im Rahmen des BfDI-Datenbarometers nur 43 Prozent der deutschen Internetnutzer genau, was Cookies eigentlich sind und wie sie funktionieren. 83 Prozent wünschen sich, selbst bestimmen zu können, ob und wofür ihre Daten im Netz verwendet werden. Wenn es eine einfache Möglichkeit gäbe, lehnten 60 Prozent Cookies generell ab.
Zwei Drittel der Befragten können sich vorstellen, einen Cookie-Manager zu nutzen. Über 70 Prozent glauben, dass ein solches Werkzeug ihnen helfen würde, einen besseren Überblick über ihre Daten zu behalten. Allerdings wünschen sich 83 Prozent, dass ihre Einstellungen dann auch auf allen Websites gelten sollten.
Die Einwilligungsverwaltungsverordnung
Die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) gilt in Deutschland seit Beginn des Jahres 2025 und schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für zentrale Dienste zur Verwaltung von Cookie-Einwilligungen. Ziel der Verordnung ist es, den bislang fragmentierten Umgang mit Cookie-Bannern zu überwinden und Einwilligungsprozesse nutzerfreundlicher sowie rechtssicher auszugestalten.
Die rechtliche Grundlage bildet das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), das in § 26 die Einführung solcher zentralen Einwilligungsdienste vorsieht. Auf dieser Ermächtigungsgrundlage hat die Bundesregierung im Dezember 2024 die EinwV erlassen. Sie legt fest, welche technischen und rechtlichen Anforderungen diese Dienste erfüllen müssen und wie ihre Anerkennung durch die BfDI erfolgt.
Nach dem Konzept der Verordnung sollen Nutzer ihre Datenschutzpräferenzen – zu Cookies – einmal in einer zentralen Anwendung festlegen können. Diese Informationen werden dann automatisch an Webseiten weitergegeben, die ein entsprechendes Consent-Tool verwenden. So müssen Nutzer ihre Entscheidungen nicht mehr bei jedem Webseitenbesuch erneut treffen.
Nur Dienste, die von der BfDI geprüft und anerkannt wurden, gelten als hinreichend für die Cookie-Einwilligungen i.S.d. TDDDG. Dafür ist auch ein öffentliches Register anerkannter Einwilligungsverwaltungsdienste vorgesehen.
Der Einsatz solcher Dienste ist gem. § 18 EinwV ausdrücklich freiwillig. Es liegt keine Regelung vor, die Seitenbetreiber daran hindert, die bisher genutzten Einwilligungs-Mechanismen weiter zu verwenden, anstatt die anerkannten Einwilligungs-Dienste zu nutzen.
Weitere Aspekte zu der Verordnung zur Verwaltung von Einwilligungen für Cookies wird in unserem Blogeintrag ,,Ende der Cookie-Banner dank ,,Cookie-Banner-Verordnung"?”thematisiert.
Fazit
Die neue Einwilligungsverwaltungsverordnung und der erste anerkannte Cookie-Manager führen zu keinerlei zwingendem Handlungsbedarf für Seitenbetreiber, da die Umstellung auf den neuen anerkannten Einwilligungs-Manager nicht verbindlich ist und bereits implementierte Cookie-Consent-Tools rechtskonform bleiben. Sie schaffen allerdings die Grundlage für eine alternative staatlich anerkannte Einwilligungstechnik und für die Erfüllung neuer Standards und bieten so die Möglichkeit das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen.
Die Anerkennung des ersten Cookie-Managers durch die BfDI markiert einen bedeutenden Fortschritt im Datenschutz im digitalen Raum. Unternehmen haben jetzt die Möglichkeit, sich proaktiv auf die neuen Regelungen der Einwilligungsverordnung und dem neuen Cookie-Manager „Consenter“ vorzubereiten und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Zugleich zeigen die Umfragezahlen eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Wunsch der Nutzer nach Kontrolle über ihre Daten und der aktuellen Praxis im Netz. Es bleibt abzuwarten, wie schnell der Schritt zur nutzerfreundlicheren Cookie-Verwaltung umsetzt wird – und wie stark dies die Balance zwischen Nutzerdatenschutz und digitaler Geschäftspraxis verändern wird.

































































































































