Stefan Brink legt einen Tätigkeitsbericht vor, den man gern liest, und vor allem auch nachvollziehen kann. Er ist dafür bekannt, klare Worte zu finden und Sachverhalte verständlich zu erklären. Neben den eigentlichen Berichten über die Tätigkeit seiner Behörde, nimmt er zu vielen Themen Stellung.
Ergänzend zu seinem Tätigkeitsbericht gibt es auch einen interessanten Podcast, in dem er auf die wichtigen Themen des Tätigkeitsberichtes eingeht2, jedoch auch über die Themen Cookies und Tracking sowie Informationsfreiheit und Transparenzgesetz berichtet.
Öffentliche Stellen und Social-Media
Stefan Brink hält eine Nutzung von gewerblichen Plattformen wie z.B. Facebook, Twitter, Instagram, TikTok u.a. … durch öffentlich Stellen für sehr fragwürdig und fordert, dass deren Nutzung durch öffentliche Stellen unterlassen werden sollte.
Er bemängelt fehlende Transparenz, fehlende Einhaltung geltender Rechte und die uneingeschränkte Möglichkeit Fakenews zu verbreiten. Seine Forderung: „Wahrheit muss siegen“ – und das kann nur gelingen, wenn die Plattformen rechtmäßig betrieben werden. Am Beispiel von Truth social (Donald Trump) erklärt er ausführlich seine Bedenken und die Gefahren, die er sieht.
Sein Referent Cagdas Karakurt (Presse und Öffentlichkeitsarbeit des LfDI BW) fragt ihn im Podcast, wie er sich das vorstelle, wo doch viele Menschen auf die Kommunikation per Social-Media-Plattformen setzen, z.B. gerade jetzt beim Krieg in der Ukraine. Stefan Brink hat auch hier eine klare Meinung, will den Privatpersonen keinesfalls diese Möglichkeit beschneiden, sondern eher dazu auffordern, einen differenzierten Blick zu wagen.
Er fordert die öffentlichen Stellen auf, dazu beizutragen, dass die Rechtsverletzungen bei diesen Plattformen ein Ende finden, indem zumindest sie über Alternativen nachdenken und diese verstärkt einsetzen. Er ist gegen ein Verbot der bekannten Plattformen – möchte jedoch, dass sie durch den Einsatz von rechtskonformen Systemen irgendwann verschwinden oder zumindest an Bedeutung verlieren. Natürlich stellt Karakurt ihm die Frage nach einer Alternative.
Als Beispiel führt er mastodon3 an. Mit mastodon stünde eine legale Plattform zur Verfügung, die zwar (momentan) nur eine begrenzte Nutzerzahl erlaubt und auch derzeit nur eine überschaubare Reichweite bietet, aber durchaus das Potential einer datenschutzfreundlichen Alternative hat.
Ausführlich widmet er sich dem Thema Cookies, Cookie Banner und Tracking4.
Stefan Brink findet viele Orientierungshilfen zu Telemedien und zum neuen TTDSG und hat es sich zum Ziel gesetzt, in seinem FAQ eine verständliche Handlungsanweisung rund um diese Themen zu geben. Anhand von nachvollziehbaren Beispielen zeigt er, wie es funktionieren sollte.
Seine Aufsichtsbehörde möchte hiermit erläutern und nicht verbieten. Ihm und seiner Behörde sei es wichtig, Standardfehler aufzuzeigen, um diese zu vermeiden. Seiner Behörde lägen zahlreiche Beschwerden über den nichtkonformen Einsatz von Cookie-Banner vor. Im ersten Schritt werden diese Unternehmen durch die Behörde aufgeklärt und auf Fehler in einem halbautomatisierten Verfahren hingewiesen. Sollte danach keine Korrektur erfolgen, wird die Behörde solche Verstöße anzeigen und ggf. auch unter Androhung eines Bußgeldes verfolgen. Sein ausdrückliches Ziel sei es nicht zu verbieten, sondern den rechtskonformen Einsatz einzufordern. Allerdings wünsche er sich auch Lösungen, die ohne Cookie-Banner auskommen – also Webseiten, bei denen nur erforderliche Cookies eingesetzt werden.
Ein weiteres Anliegen ist die Tätigkeit seiner Behörde im Themenbereich der Informationsfreiheit. Er fordert, dass amtliche Informationen von öffentlichen Stellen einfach und transparent zugängig gemacht werden. Die Zeit von langen Antragsstellungen, mühevollen Wegen und auch damit verbundenen Kosten sei vorbei. Amtsgeheimnisse seien Geheimnisse der letzten Jahrhunderte und keineswegs mehr zeitgemäß. Informationen von öffentlich Stellen wurden früher als Holschuld betrachtet – das sei nicht mehr zeitgemäß, die öffentlichen Stellen hätten nunmehr eine Bringschuld. Durch das Informationsfreiheitsgesetz werden „Amtsgeheimnisse“ über Bord geworfen und abgeschafft. Dies bedeutet nicht, dass sämtliche behördlichen Informationen von nun an stets offen und transparent zur Verfügung stehen sollen und alle Bürgerinnen und Bürger jeden behördlichen Schreibtisch einsehen können. Er möchte jedoch, dass Unterlagen wie Bebauungspläne, Haushaltspläne, Pressemitteilungen etc. für alle Menschen über ein vernetztes Transparenzportal des Landes einsehbar sind und somit Zeit, Wege und Kosten eingespart werden können.
Während andere Bundesländer – insbesondere auch die neuen Bundesländer – schon weiter fortgeschritten seien, hat Baden-Württemberg Nachholbedarf. Er will sich dafür einsetzen, dass zeitnah ein entsprechendes Transparenzgesetz verabschiedet wird und fordert alle Bundesländer auf sich hier ebenso einzusetzen.
Wer bisher Tätigkeitsberichte der Datenschutz-Aufsichtsbehörden für eine trockene Materie gehalten hat, dem kann ich nur empfehlen, diesen Bericht und die dazu begleitenden Dokumente zu lesen. Ein wunderbarer Beitrag, dass Datenschutz auch Spaß machen kann.
3https://mastodon.social/about
4 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2022/03/FAQ-Tracking-online.pdf