Leistungen
Intelligente Dokumentation mit Mehrwert
Sobald in Ihrem Unternehmen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht nur gelegentlich erfolgt, unterliegen Sie den Anforderungen von Art. 30 der DS-GVO. Hier wird eine Dokumentation für alle Prozesse gefordert, bei denen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert, offengelegt, verknüpft oder auch gelöscht werden. Auf Verlangen der Aufsichtsbehörden müssen Sie in der Lage sein, die Einhaltung der Vorschriften der DS-GVO in einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nachzuweisen.
Schon bei mittelgroßen Unternehmen, kann dieses Verzeichnis sehr umfangreich werden und die Erstellung erfordert eine komplexe Analyse aller Unternehmensprozesse.
Doch bei allem Aufwand gilt zu bedenken: ein gut geführtes und umfassendes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vereinfacht viele weitere datenschutzrelevante Notwendigkeiten wie:
- Auskunftsersuchen
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Risikobewertung
- Erfüllung der Informationspflichten
- Interessensabwägung
- Löschkonzept
Was ein gutes VVT ausmacht
Um einen echten Mehrwert aus dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu erzielen und rechtskonform zu sein, sollte dieses mindestens folgende Angaben für jede Verarbeitungstätigkeit enthalten:
- Zweck der Verarbeitung: z. B. Bewerbungsmanagement
- Kategorien betroffener Personen: z. B. Bewerber
- Kategorien betroffener Daten: z. B. Kontaktdaten, Lebenslauf, Zeugnisse
- Empfänger der Daten: z. B. Personalabteilung, Betriebsrat, potentielle Vorgesetzte
- Für die Verarbeitung verwendete Systeme: z. B. Bewerbungsmanagementtool
- Maßnahmen zur Sicherstellung einer gesetzeskonformen Verarbeitung: z. B. Anonymisierung der Daten nach Bewerbungsabsage oder Einholung einer Einwilligung zur Aufnahme in den Bewerberpool
- Löschung der Daten: z. B. automatisierte Löschung der Datensätze 120 Tage nach Ablehnung
- Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten: z. B. Art. 88 DS-GVO i.V.m. § 26 Abs. 1 BDSG
- Risikoanalyse: z. B. welche Schäden und Folgen sowie Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser könnten einer sich bewerbenden Person, durch die Verarbeitung der Bewerbungsdaten, drohen
- Erforderlichkeit einer etwaigen Datenschutz-Folgenabschätzung: z. B. bei automatisierten Entscheidungen und der Verarbeitung einer sehr großen Anzahl an Bewerbungsdatensätzen
Leistungen
Unser Angebot zum Thema Löschen
Beratung
Prüfung
Schulung
Vorlagenpakete
Leistungen
Ihre Zusammenarbeit mit audatis
-
01
Erstgespräch
-
02
Angebot
-
03
Information
-
04
Durchführung
-
05
Präsentation
Leistungen
Ihre Vorteile mit audatis
Branchenerfahrung
durch jahrelange Betreuung von Mandanten unterschiedlichster Branchen
Dokumentenvorlagen
für unterschiedlichste Verarbeitungstätigkeiten von A wie Abmahnungen bis Z wie Zeugniserstellung
Nutzenorientierung
durch die zahlreichen Anwendungsfälle von gut dokumentierten VVT bei minimiertem Aufwand
Softwareunterstützung
zur Dokumentation und Prüfung der VVT im audatis MANAGER
Team
Unsere Experten unterstützen Sie gerne
Alexandra Küger
Legal Counsel Data Privacy & Compliance
Matthias Schütz
Consultant Datenschutz
Jannik Wallbaum
Senior Legal Consultant Datenschutz
Lara Feist
Teamassistentin
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Nehmen Sie einfach schriftlichen Kontakt mit uns auf oder rufen Sie uns an.
Tel: 05221 87292-20
E-Mail: l.feist@audatis.de