Unser Anliegen ist insbesondere eine Hilfestellung zu geben, wie Eltern auch ihre Kinder auf Gefahren hinweisen können, die im Netz lauern. Circa 50 Prozent der Achtjährigen sind bereits online und ab zwölf Jahre sind es ganze 100 Prozent. Besitzt Ihr Kind ein Smartphone oder eine Smartwatch?
Längst sind auch im Kinderzimmer Tablet, Smartphone oder Smartwatch nicht mehr wegzudenken. Worauf sollten Sie achten?
- Sprechen Sie mit ihren Kindern. Klären Sie mit Ihnen, was Kinder sich wünschen und was sie davon halten.
- Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Geräte, Programme und Apps von den Kindern genutzt werden sollen.
- Sehen Sie sich die Funktionen und Programme gemeinsam an, sprechen sie über Möglichkeiten aber auch Gefahren. Lassen Sie sich von Ihren Kindern erklären, was sie nutzen wollen.
- Verhindern Sie den Einsatz nur dann, wenn Gefahren erkennbar sind.
- Prüfen Sie, welche Zugriffe und Berechtigungen die Programme haben – insbesondere Standortbestimmung, Kamera, Fotos und Mikrofon.
Was sollte Ihr Kind über das Internet wissen, bevor es anfängt zu surfen?
Kennen Sie den Internetführerschein? Mit dem Surfschein vom Internet-ABC lernen Ihre Kinder den sicheren Umgang mit dem Internet. Unter www.internet-abc.de/ueber-uns/ können Ihre Kinder diesen sogenannten Führerschein erhalten – oder machen sie ihn doch gleich gemeinsam.
Worauf sollten Kinder bei Messengerdiensten/Social Media achten?
Ob Schule oder zu Hause – auch Ihre Kinder klären viele Themen per Messenger, per Klassen- oder Gruppenchat. Sie kommunizieren über Social Media und tauschen sich ganz sicher auch über Whatsapp, Instagram oder Tik Tok aus – so wie ihre Eltern auch. Bedenken Sie, dass es hier durchaus unterschiedliche Interessen gibt. Was Sie noch interessant und spannend finden, versetzt ihre Kinder bereits in gelangweiltes Gähnen. Nutzen Sie die Chance und lassen sich von Ihren Kindern erklären, was gerade angesagt ist und was sie nutzen.
Wir schließen uns der Empfehlung des BfDI an und empfehlen Ihnen und auch Ihren Kindern möglichst wenig personenbezogene Daten preiszugeben. Klären Sie mit Ihren Kindern gemeinsam, welche Daten sie bereit sind von sich Preis zu geben. Verwiesen Sie auf die Gefahr, dass Dinge, die ich heute öffentlich zeige, schon morgen vielleicht mit ganz anderen Augen gesehen werden.
Der BfDI empfiehlt darüber hinaus, sich für die Aktivitäten im Netz eine extra Social Media-Mailadresse anzulegen – und nicht ihre Hautmailadresse hier zu verwenden. Wo immer es geht, sollten Sie Ihre Kinder verschlüsselte Kommunikation nutzen lassen. Wichtig ist, dass Ihre Kinder nur mit den Accounts kommunizieren, bei denen sie sich sicher sind, wer am anderen Ende sitzt.
Schauen Sie sich die Einstellungen der von Ihren Kindern genutzten Messenger an – am besten gemeinsam. Erklären Sie Ihren Kindern, dass veröffentliche Bilder und Informationen im Netz nur schwer wieder zu löschen sind. Sensibilisieren Sie Ihre Kinder, dass sie keine Bilder, Videos oder Tonaufnahmen von Dritten veröffentlichen dürfen.
Wer ist für den Schutz der Daten Ihres Kindes verantwortlich?
Gerade der Schutz von personenbezogenen Daten der Kinder genießen in der Datenschutzgrund-Grundverordnung (DS-GVO) eine besondere Beachtung. Als Eltern sollten Sie auch die Rechte der Kinder kennen: „Art. 8 DS-GVO – Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft“.
Kinder können ihre Rechte (noch) nicht selbst wahrnehmen – dies ist Aufgabe der Eltern.
Ist für die Verarbeitung der Daten Ihres Kindes eine Einwilligung erforderlich, so ist es zunächst Ihre Aufgabe diese nach sorgfältiger Prüfung zu erteilen oder eben auch zu verweigern. Ihr Kind kann eine wirksame Einwilligung erst dann erteilen, wenn es die nötige Einsichtsfähigkeit hat, nach dem Gesetz mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres.
Online Einkaufen – ab wann darf Ihr Kind im Internet „shoppen“?
Kinder und Jugendliche wachsen damit auf, dass ihre Eltern online einkaufen. Schon früh stöbern Kinder selbst und lernen die Vorteile des Onlineshopping schnell kennen. Was sollten Sie beachten, wenn Kinder im Internet einkaufen wollen? Grundsätzlich gelten online wie im Geschäft vor Ort die gleichen Gesetze und Regeln für Kinder beim Einkaufen.
Wer volljährig ist, ist unbeschränkt geschäftsfähig. Kinder unter sieben Jahren sind dagegen geschäftsunfähig und dürfen weder allein einkaufen noch Verträge schließen. Kinder und Jugendliche zwischen sieben und siebzehn Jahren dürfen nur mit Zustimmung ihrer Eltern einkaufen und Verträge abschließen. Haben Sie als Eltern einem Geschäft nicht zugestimmt, egal ob im Vor- oder Nachhinein, ist es unwirksam.
Eine Ausnahme gibt es nach dem sogenannten Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB). Danach dürfen Kinder und Jugendliche von ihrem Taschengeld kleinere Einkäufe machen. Bei höheren Beträgen, also größeren Geschäften, bei Abos oder Ratenzahlung greift dieser Paragraph jedoch nicht.
Schauen Sie genau hin, auf welchen Internetseiten Ihre Kinder einkaufen (wollen). Zeigen Sie ihnen gegebenenfalls geeignete Plattformen. Am besten kann das gemeinsame datenschutzfreundliche Einkaufen sein – online wie offline.
Streaming oder Herunterladen von Videos – worauf sollten Sie achten?
Das Nutzen von Streamingdiensten ersetzt inzwischen im Alltag oft das klassische Fernsehen. Gezielt können Sie für Ihre Kinder das Wunschprogramm über den Fernseher, das Tablet oder das Smartphone zusammenstellen. Und mit den eigenen Geräten streamen viele Kinder auch irgendwann selbst und/oder laden sich Videos herunter. Auch beim Streamen sollten Sie einige Dinge beachten, da sich natürlich nicht alle Dienste ausschließlich an Kinder richten.
Bitte sichern Sie Ihre und die Accounts Ihrer Kinder immer mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung. Passen Sie die Datenschutzeinstellungen von Streamingdiensten an und laden sie Dateien nur aus sicheren Quellen herunter. Der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) rät von illegalen Streamingdiensten ab, da dort vermutlich in erheblichem Ausmaß Daten abfließen, ohne dass Sie dies adäquat nachvollziehen können.
Schauen Sie, wenn es sich anbietet, mit Ihren Kindern gemeinsam. Für welche Formate interessieren sich Ihre Kinder? Vereinbaren Sie Regeln und aktivieren Sie insbesondere bei jüngeren Kindern die Kindersicherung. Eine vertrauensvolle Begleitung bei der Auswahl der Inhalte unterstützt einen sicheren Umgang mit den angebotenen Diensten.
Löschen im Internet?
Sobald sich Ihre Kinder im Netz bewegen, hinterlassen sie Spuren. Der erste eigene Social-Media-Account ist schnell angelegt. Videos und Fotos zu posten, macht Spaß und ist heute Alltagskommunikation. Den Spaß will niemand nehmen, aber auch hier gilt es, das richtige Maß zu finden. Von Anfang an sollten Kinder und Jugendliche sensibilisiert werden, dass einmal veröffentlichte Daten nur sehr schwer wieder gelöscht werden können. Das Internet vergisst nie!
Achten Sie mit darauf, was Ihre Kinder teilen. Die geteilten Fotos können kopiert und unkontrolliert verbreitet werden. Die lustigen – aber auch oft intimen – Details von gestern könnten beispielsweise bei der Ausbildungssuche problematisch werden. Immerhin 63 Prozent der Unternehmen sammeln zu Bewerbenden Informationen im Netz.
Informationsseiten für Eltern im Netz
Im Netz finden Sie zahlreiche Informationsseiten, die sich mit dem Thema Kinder und Datenschutz beschäftigen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) beteiligt sich am „Jugendportal der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, sowie des Kantons Zürich: YoungData“ www.youngdata.de. Hier gibt es wertvolle Tipps und Hilfestellungen.
Unter Datenschutz im Pixi-Format hat der BfDI zwei Kinderbücher „Die Daten-Füchse“ zum Thema Datenschutz veröffentlicht. Auch die Wissensreihe kurz&mündig beschäftigt sich mit zahlreichen Themen rund um digitale Sicherheit.
Quelle:
bfdi Webseite (Abruf 23.10.2022)
1. BFDI: Der BFDI ist die oberste Bundesbehörde für den Datenschutz und die Informationsfreiheit