Leistungen
Ansprechperson für alle Fragen im Datenschutz
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist für alle Unternehmen gem. § 38 BDSG verpflichten, soweit sie mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Dies ist bereits dann der Fall, wenn 20 Personen regelmäßig E-Mails empfangen oder schreiben bzw. anderweitig in IT-Systemen Daten verarbeiten. Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein DSB zu benennen, wenn Daten verarbeitet werden, die einer DSFA unterzogen werden müssen oder es sich um öffentliche Stellen handelt. Bei kirchlichen Einrichtungen ist dies bereits ab 10 Beschäftigten, welche regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, erforderlich.
Die Tätigkeiten eines Datenschutzbeauftragten umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Datenschutzpflichten
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften durch Datenschutzaudits
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden
- Beratung bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Intern oder extern – das ist hier die Frage
Die Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten ist für viele Unternehmen häufig nicht praktikabel, weil:
- Mitarbeitende weniger Zeit für ihre Kerntätigkeit aufwenden können bzw. zusätzliches Personal eingestellt werden muss
- Datenschutzbeauftragte grundsätzlich einem Kündigungsschutz unterliegen
- sich Interessenkonflikte zwischen der Durchführung der Verarbeitung und deren Überwachung ergeben können
- umfangreiche Fachkunde in rechtlichen, technischen und branchenspezifischen Datenschutzbelangen zunächst erworben und dauerhaft aufrecht erhalten werden muss
Deshalb ist es für viele Unternehmen interessant und gleichermaßen ressourcenschonend, einen externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) zu benennen. Dies bietet nicht nur Lösungen für die genannten Herausforderungen, sondern darüber hinaus auch eine Übernahme von Haftungsrisiken bei falscher Beratung und eine gesicherte Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall.
Leistungen
Unser Angebot zum externen Datenschutzbeauftragten
Leistungen
Ihre Zusammenarbeit mit audatis
-
01
Erstgespräch
-
02
Angebot
-
03
Information
-
04
Durchführung
-
05
Präsentation
Leistungen
Ihre Vorteile mit audatis
Persönlicher Kontakt
zu einem festen Ansprechpartner mit Kenntnissen über Ihr Unternehmen
Praxiserfahrung
aus langjähriger Tätigkeit unserer fachkundigen Experten in verschiedenen Branchen
Datenschutz-Updates
informieren Sie regelmäßig über relevante Änderungen und Handlungsempfehlungen
Vernetzte Kompetenz
zwischen Datenschutz- und IT-Sicherheitsspezialisten bietet umfassenden Blick auf Ihr Unternehmen
Team
Unsere Experten unterstützen Sie gerne



Carolin Vix
Consultant Datenschutz



Matthias Schütz
Consultant Datenschutz



Jannik Wallbaum
Senior Legal Consultant Datenschutz



Lara Feist
Teamassistentin
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Nehmen Sie einfach schriftlichen Kontakt mit uns auf oder rufen Sie uns an.
Tel: 05221 87292-20
E-Mail: l.feist@audatis.de