Kontakt

Datenschutzerklärung

 

 

Leistungen

 

Auf der sicheren Seite mit einer passenden Erklärung


Eine Datenschutzerklärung muss immer dann auf einer Website vorhanden sein, wenn beim Besuch der Seite personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet werden. Es kann also davon ausgegangen werden, dass heutzutage jede Website eine entsprechende Erklärung benötigt. Dabei müssen die Informationen präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich in einer klaren und einfachen Sprache erfolgen. Der Text muss auf Deutsch und, abhängig vom Kundenkreis, auch in weiteren Sprachen verfasst sein. Außerdem dürfen sich die Datenschutzhinweise nicht im Impressum der Website „verstecken“, sondern müssen von jeder Unterseite der Website erreichbar sein.

Fehlt eine Datenschutzerklärung oder weist sie inhaltliche oder formale Fehler auf, kann das je nach Schwere des Verstoßes weitreichende Folgen wie Bußgelder oder Schadenersatzforderungen haben. Darüber hinaus kann bei datenschutzrechtlichen Verstößen die jeweilige Aufsichtsbehörde aktiv werden. Denkbar sind auch Abmahnungen.

Darüber hinaus sollten Sie bedenken, dass die Datenschutzerklärung für Jedermann permanent erreichbar und somit leicht überprüfbar ist. Sie bietet also potenziell eine große Angriffsfläche, um Ihrem Unternehmen zu schaden.

Was in einer Datenschutzerklärung vorhanden sein muss

Die Art. 12-14 DS-GVO regeln konkret, welche Informationen Websitebetreiber den Nutzern einer Website zur Verfügung stellen müssen.

Darunter fallen neben der Erfassung von IP-Adressen, z.B. Hinweise zum Kontaktformular, zur Nutzung von Cookies, zum Einsatz von Analyse-Tools (wie Google Analytics) und zu Targeting- und Zielgruppenoptimierungstools.

Nach Art. 13 bzw. 14 DS-GVO sind konkret zu nennen:

  • Zweck und Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: z. B. Betrieb der Webseite und Zugriffsprotokollierung
  • Kategorien der personenbezogenen Daten: z. B. IP-Adressen
  • Nutzer müssen umfassend über ihre Rechte informiert werden: z. B. Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerruf, Beschwerde bei Aufsichtsbehörde
  • Ist ein Datenschutzbeauftragter benannt, müssen dessen Kontaktdaten angegeben werden: z.B. reicht die Angabe der E-Mail-Adresse
  • Information zu Empfängern, insbesondere ob die Daten an Dienstleister im Nicht-EU-Ausland (Drittländer) übermittelt werden: z. B. Webanalysedaten (Google Analytics) in die USA
  • Dauer der Speicherung von Daten: z. B. 7 Tage bei IP-Adressen
  • Ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist
  • Information über automatisierte Entscheidungsfindung: z. B. Prüfung der Kreditwürdigkeit einer Person durch vollautomatisierte Datenanalyse

Leistungen

Unser Angebot zur Datenschutzerklärung

Leistungen

Ihre Zusammenarbeit mit audatis

 

  • 01

    Erstgespräch

  • 02

    Angebot

  • 03

    Information

  • 04

    Durchführung

  • 05

    Präsentation

Leistungen

Ihre Vorteile mit audatis

Datenschutz-Update

mit regelmäßigen Handlungsempfehlungen und relevanten Informationen bei Änderungen der Rechtslage

Spezialisten

für Marketing und Webanwendungen unterstützen Sie bei der datenschutzkonformen Umsetzung

Softwareunterstützung

bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen im audatis MANAGER

Überwachung

durch unsere automatisierten Prüfverfahren behalten wir Ihre Webseiten dauerhaft im Blick

Team

Unsere Experten unterstützen Sie gerne

Carolin Vix
Consultant Datenschutz

Matthias Schütz
Consultant Datenschutz

Jannik Wallbaum
Senior Legal Consultant Datenschutz

Lara Feist
Teamassistentin

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Nehmen Sie einfach schriftlichen Kontakt mit uns auf oder rufen Sie uns an.

Tel: 05221 87292-20

E-Mail: l.feist@audatis.de

 

Termin vereinbaren