Leistungen
Bereitstellung eines Hinweisgebersystems und Betrieb der internen Meldestelle
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) verlangt von Beschäftigungsgebern ab 50 Beschäftigten ab dem 17.12.2023 (für Behörden und ab 250 Mitarbeitenden bereits bestehende Verpflichtung) die Einrichtung einer sog. internen Meldestelle, um den vertraulichen Eingang von Hinweisen auf strafrechtlich relevantes oder ordnungswidriges Verhalten aufzudecken. Dabei muss für die interne Meldestelle fachkundiges Personal zur Verfügung stehen, welches ohne Interessenskonflikte die eingehenden Hinweise bearbeitet, einen vertraulichen Meldekanal für die Kommunikation mit dem Hinweisgeber betreibt und Folgemaßnahmen einleitet.
Die Herausforderung extern angehen
Grundsätzlich ist die interne Umsetzung der Meldestelle mit entsprechendem Personal möglich, bedingt jedoch die notwendigen Anforderungen an Fachkunde und das Nicht-Bestehen von Interessenskonflikten zu beachten. Im Gesetzgebungsverfahren wurde daher von internen Kosten von ca. 12.500 € jährlich bei 50-249 Beschäftigten und ca. 15.000 € bei mehr Beschäftigten ausgegangen.
Daher bietet es sich unter Umständen an, die interne Meldestelle an einen externen Dienstleister auszulagern oder zumindest auf die Nutzung von vertraulichen Meldekanälen wie einem softwaregestützten Hinweisgebersystem als Alternative zu E-Mail, Briefkasten oder Telefon zu setzen.
Leistungen
Unser Angebot zum Hinweisgeberschutzgesetz
Betrieb der internen Meldestelle
Hinweisgebersystem
Leistungen
Ihre Zusammenarbeit mit audatis
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01
Erstgespräch
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02
Angebot
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03
Einrichtung
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04
Fallbearbeitung
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05
Berichtslegung
Leistungen
Ihre Vorteile mit audatis
Erfahrung
im Umgang mit vertraulichen Complianceinhalten und Sachverhalten in verschiedenen Bereichen
Risikobetrachtung
aus dem Blickwinkel der Betroffenen und Unternehmen zur Vermeidung unnötiger Dokumentation und Aufwände
Softwareunterstützung
vertraulicher Meldekanal mit Ende zu Ende Verschlüsselung sowie der Möglichkeit zu anonymen Meldungen und der Fallbearbeitung im audatis MANAGER
Zeitersparnis
durch Muster-Dokumente von Verarbeitungstätigkeiten, Betriebsvereinbarungen, Richtlinien und DSFA sowie Schulungsvorlagen und E-Learnings
Team
Unsere Experten unterstützen Sie gerne
Tatjana Laschewitsch
Manager Backoffice und Case Manager (HinSchG)
Alexandra Krüger
Legal Counsel Data Privacy & Compliance
Jannik Wallbaum
Senior Legal Consultant Datenschutz
Tatjana Laschewitsch
Manager Backoffice und Case Manager (HinSchG)
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Tel: 05221 87292-23
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