Am 28 Januar 2022 hat das British Information Commissioner`s Office (ICO) -die britische Datenschutzaufsichtsbehörde- das neue International Data Transfer Agreement (IDTA), einen Nachtrag zu den EU-Standardvertragsklauseln (Addendum to the new EU Standard Contractual Clauses) sowie ein Dokument mit Übergangslösungen dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt. Das Parlament hat keine Einwände gegen die Dokumente vorgebracht, sodass zum 21.03.2022 die UK-Standardvertragsklauseln (UK-SCC) in Kraft getreten sind.
Hintergrund
Großbritannien hat die EU am 01.01.2021 verlassen. Das UK GDPR hat die bis dahin auch in Großbritannien gültige DS-GVO (EU-GDPR) ersetzt. Mit den vorgelegten Dokumenten wird auf das Schrems II Urteil, sowie die von der EU im Juni 2021 erlassenen neuen Standardvertragsklauseln reagiert, denn diese finden nach dem Brexit keine direkte Anwendung mehr in Großbritannien.
Mit den UK-SCC soll ein sicherer Datentransfer ins UK-Ausland garantiert werden. Hiervon nicht betroffen ist der Export personenbezogener Daten aus der EU in das vereinigte Königreich.
Von Seiten der EU ist am 28.06.2021 ein Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 DS-GVO für Großbritannien erlassen worden. Damit gilt das Schutzniveau personenbezogener Daten im Vereinigten Königreich als dem Schutzniveau in der EU dem Grunde nach gleich. Daten zwischen der EU und Großbritannien dürfen ungehindert und ohne Ergreifen weiterer Maßnahmen (i.S.d. Art. 46 ff DS-GVO) transferiert werden. Der Angemessenheitsbeschluss besitzt vorläufig bis zum 27.06.2025 Gültigkeit. Kritik an dem Angemessenheitsbeschluss wurde insbesondere bezogen darauf geäußert, dass das Vereinigte Königreich keine der EU vergleichbaren Regelungen für den Schutz personenbezogener Daten trifft, welche aus dem Land exportiert werden (Im Vergleich dazu die neuen EU-Standardvertragsklauseln (EU-SCC)). Dem wird nun Abhilfe geschaffen, wenn auch mit deutlich längeren Übergangsfristen als die EU beim Übergang von den alten auf die neuen EU-SCC eingeräumt hatte.
Übergangsfristen
Die IDTA und das UK Addendum sind zwar am 21.03.2022 in Kraft getreten, verpflichtend für Neuverträge zum Einsatz kommen müssen sie jedoch erst ab dem 21.09.2022.
Verträge die bis zum 21.09.2022 abgeschlossen werden, dürfen weiterhin auf die bisherigen EU-Standardvertragsklauseln (alte Fassung) gestützt werden und bleiben gültig bis zu 21.03.2024. Hiernach ist auch für Altverträge eine Umstellung auf die UK-SCC erforderlich.
Auswirkungen
Auf Unternehmen mit Sitz in der EU haben die UK-SCC`S nur die mittelbare Auswirkung, dass – Neuverträge mit Dienstleistern im UK ggf. zukünftig die UK-SCC enthalten können. Von unmittelbarer Relevanz könnten die Regelungen jedoch 2025 werden, wenn es darum geht, ob ein erneuter Antrag auf einen Angemessenheitsbeschluss Großbritanniens durch die EU angenommen wird. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, so werden beim Datenexport aus der EU in die UK die EU-SCC`s und im umgekehrten Fall die UK-SCC`S abgeschlossen werden müssen.