Externer Datenschutzbeauftragter
Wir stellen Ihrem Unternehmen / Ihrer Behörde einen fachkundigen und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten (externer Datenschutzbeauftragter) gem. Art. 37 DS-GVO zur Seite. Dieser wird in Art. 39 DS-GVO geforderten Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz übernehmen.
Ihre Vorteile bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
- Ihre Mitarbeiter kümmern sich um die Kernaufgaben und Sie sparen die eigenen Personalressourcen.
- Sie umgehen den Kündigungsschutz eines internen Datenschutzbeauftragten.
- Es fallen keine teuren und regelmäßig notwendigen Fortbildungskosten für den Datenschutzbeauftragten an.
- Sie umgehen Probleme mit den Aufsichtsbehörden auf Grund mangelnder Fachkunde oder Zuverlässigkeit.
- Durch die praktischen Erfahrungen kann die Arbeit schneller und gezielter durchgeführt werden.
- Es werden außerdem keine unnötigen Datenschutzmaßnahmen und -ausgaben generiert.
- Im Falle von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung stellen wir eine kompetente Vertretung.
- Sie verlagern das Haftungsrisiko für eine falsche Beratung an uns aus.
- Preis und Leistung können Sie im Rahmen eines kündbaren Dienstleistungsvertrages fest einkalkulieren.
Auswahl einiger Tätigkeitsbeispiele aus der Praxis:
- Beratung der Geschäftsleitung (Verantwortlichen Stelle) in allen Fragen des Datenschutzes
- Einführung, Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zum Datenschutz im Betrieb
- Regelungen und Richtlinien für den datenschutzkonformen Arbeitsalltag erstellen
- Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO erstellen und prüfen
- Bearbeitung von Auskunftsersuchen von Betroffenen
- Erstellung und Führung eines Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern für Datenschutz und die gesetzlichen Anforderungen
- Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Verpflichtung von Mitarbeitern auf das Datengeheimnis