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Externer Datenschutzbeauftragter

 

 

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Ansprechperson für alle Fragen im Datenschutz


Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist für alle Unternehmen gem. § 38 BDSG verpflichten, soweit sie mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Dies ist bereits dann der Fall, wenn 20 Personen regelmäßig E-Mails empfangen oder schreiben bzw. anderweitig in IT-Systemen Daten verarbeiten. Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein DSB zu benennen, wenn Daten verarbeitet werden, die einer DSFA unterzogen werden müssen oder es sich um öffentliche Stellen handelt. Bei kirchlichen Einrichtungen ist dies bereits ab 10 Beschäftigten, welche regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, erforderlich.

Die Tätigkeiten eines Datenschutzbeauftragten umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Datenschutzpflichten
  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften durch Datenschutzaudits
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden
  • Beratung bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Intern oder extern – das ist hier die Frage

Die Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten ist für viele Unternehmen häufig nicht praktikabel, weil:

  • Mitarbeitende weniger Zeit für ihre Kerntätigkeit aufwenden können bzw. zusätzliches Personal eingestellt werden muss
  • Datenschutzbeauftragte grundsätzlich einem Kündigungsschutz unterliegen
  • sich Interessenkonflikte zwischen der Durchführung der Verarbeitung und deren Überwachung ergeben können
  • umfangreiche Fachkunde in rechtlichen, technischen und branchenspezifischen Datenschutzbelangen zunächst erworben und dauerhaft aufrecht erhalten werden muss

Deshalb ist es für viele Unternehmen interessant und gleichermaßen ressourcenschonend, einen externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) zu benennen. Dies bietet nicht nur Lösungen für die genannten Herausforderungen, sondern darüber hinaus auch eine Übernahme von Haftungsrisiken bei falscher Beratung und eine gesicherte Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall.

Leistungen

Ihre Zusammenarbeit mit audatis

 

  • 01

    Erstgespräch

  • 02

    Angebot

  • 03

    Information

  • 04

    Durchführung

  • 05

    Präsentation

Leistungen

Ihre Vorteile mit audatis

Persönlicher Kontakt

zu einem festen Ansprechpartner mit Kenntnissen über Ihr Unternehmen

Praxiserfahrung

aus langjähriger Tätigkeit unserer fachkundigen Experten in verschiedenen Branchen

Datenschutz-Updates

informieren Sie regelmäßig über relevante Änderungen und Handlungsempfehlungen

Vernetzte Kompetenz

zwischen Datenschutz- und IT-Sicherheitsspezialisten bietet umfassenden Blick auf Ihr Unternehmen

Team

Unsere Experten unterstützen Sie gerne

Carolin Vix
Consultant Datenschutz

Matthias Schütz
Consultant Datenschutz

Jannik Wallbaum
Senior Legal Consultant Datenschutz

Lara Feist
Teamassistentin

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