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Ohne Sensibilisierung kein Datenschutz


Die Schulung der Mitarbeitenden zu den Anforderungen der DS-GVO ist ein zentrales Element der Umsetzung des Datenschutzes in jedem Unternehmen. Dabei sind entsprechende Schulungen gemäß Art. 39 Abs. 1 lit. b DS-GVO für alle Mitarbeitenden Pflicht, welche mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Verantwortlich für die Durchführung entsprechender Schulungen ist stets der Verantwortliche der Datenverarbeitung, in der Regel die Geschäftsführung. Allerdings kann die praktische Umsetzung vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder von externen Dienstleistern übernommen werden.

Neben diesen regulatorischen Anforderungen sollte den Schulungen aber auch aus unternehmerischem Interesse ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Denn eine umfangreiche Sensibilisierung zum Umgang mit personenbezogenen Daten und den dafür verwendeten IT-Lösungen trägt maßgeblich dazu bei, Datenschutzvorfälle und potentiell folgende Reputationsschäden zu vermeiden.

Motivation und Sensibilisierung – die Herausforderung

Für viele Datenschutzbeauftragte ist die Motivierung der Belegschaft zur Umsetzung der Datenschutzvorschriften eine „Sisyphos-Aufgabe“. 

Besonders herausfordernd wird die Situation, wenn sogar die Führungskräfte nicht von der Notwendigkeit des Datenschutzes und der entsprechenden Einhaltung im Unternehmen überzeugt sind.

Fehlt den Mitarbeitenden das Vorbild und die „gelebte Praxis“ im Sinne des Datenschutzes, ist eine effektive Umsetzung der Anforderungen gemäß DS-GVO häufig sehr langwierig, wenn nicht sogar unmöglich.

Zwar gibt das Gesetz keine konkrete Schulungsform vor, allerdings hat die Praxis gezeigt, dass für einen nachhaltigen Effekt folgende Aspekte besonders relevant sind:

  • Praxisnahe und individuell auf das Unternehmen abgestimmte Schulungsinhalte
  • Zielgruppengerechte Aufbereitung des Themas
  • Aktive Einbeziehung der Teilnehmenden
  • Nutzung einprägsamer Beispiele

Um der Rechenschaftspflicht der DS-GVO nachzukommen, ist die Dokumentation der Schulungsmaßnahmen unerlässlich.

Leistungen

Unsere Datenschutzschulungen

Leistungen

Ihre Zusammenarbeit mit audatis

 

  • 01

    Erstgespräch

  • 02

    Angebot

  • 03

    Information

  • 04

    Durchführung

  • 05

    Präsentation

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Ihre Vorteile mit audatis

Individualität

bestehende Prozesse werden als Basis für Ihr Löschkonzept herangezogen

Schulungserfahrung

durch langjährige Referententätigkeiten sowohl in Präsenzform, als auch online

Softwareunterstützung

zur Dokumentation von Schulungen und Durchführung von E-Learnings im audatis MANAGER

Zielgruppengerecht

aufbereitete Schulungsinhalte zu aktuellen Themen aus Ihrem Unternehmensalltag

Team

Unsere Experten unterstützen Sie gerne

Carolin Vix
Consultant Datenschutz

Matthias Schütz
Consultant Datenschutz

Jannik Wallbaum
Senior Legal Consultant Datenschutz

Lara Feist
Teamassistentin

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