Vorlagen für die Datenschutzerklärung
Wir liefern Ihnen hier Informationen über die Datenschutzerklärung nach § 13 TMG (Pflichten des Diensteanbieters).
- Sie müssen den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemeinverständlicher Form unterrichten.
- Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
- Weiterhin sind Angaben zu Widerrufsrechten und Auskünften zu machen.
- Die Nutzung von Webanalyse-Tools und Social Plugins (wie Facebook, Twitter, Google+ Integrationen) sind ebenfalls informationspflichtig.
Wie das in der angewandten Form aussehen kann, können Sie folgendem Muster entnehmen:
http://www.datenschutzerklaerung-online.de/datenschutzerklaerung-muster.html
Weiterhin gibt es auch einen Generator zur Erstellung von Datenschutzerklärungen:
https://www.ratgeberrecht.eu/leistungen/muster-datenschutzerklaerung.html