Auftragsverarbeitung (AVV)
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag durch Dritte, auch als Auftragsverarbeitung (oder früher: ADV) bezeichnet, stellt eine in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) privilegierte Form des Outsourcings von z.B. Datenverarbeitung, Hosting, Fernwartung oder IT-Support sowie anderen Bereichen des Umgangs mit personenbezogenen Daten dar.
Gemäß Art. 28 DS-GVO ist der Auftraggeber nicht nur für die Kontrolle des Auftragnehmers, sondern auch für die schriftliche Fixierung der Rahmenbedingungen und die Einhaltung aller Datenschutzvorschriften verantwortlich.
Muster, Checklisten und Dienstleistungen rund um die Auftragsverarbeitung
Da dies regelmäßig die Kernkompetenzen vieler Unternehmen überschreitet, bieten wir in diesem Bereich unsere Erfahrung im Datenschutz und der Gestaltung solcher Vereinbarungen und Verträge an. Einige unserer Leistungen sind:
- Wir liefern Mustervereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, damit Sie sich eine Vorstellung vom Umfang der Regelungen machen können.
- Zusätzlich bieten wir Checklisten zur Prüfung von Verträgen / Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung an.
- Wir prüfen und individualisieren AV-Vereinbarungen für Sie als Auftraggeber oder erstellen Ihnen als Auftragnehmer eigene Muster-AV-Verträge, zum Einsatz bei Ihren Kunden.
- Weiterhin führen wir auch Audits (Kontrollen) bei Ihnen im Unternehmen durch, damit Sie als Auftraggeber oder Auftragnehmer datenschutzkonform arbeiten können.